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NESTOR Osteuropa - Aussetzung der Anteilscheingeschäfte

Aufgrund der aktuellen Situation und im Interesse der Anleger:innen wird die Anteilwertberechnung sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des NESTOR Osteuropa -B- (ISIN LU0108457267) und NESTOR Osteuropa -V- (ISIN LU1433074413) bis auf weiteres ausgesetzt.

LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 28.101

Mitteilung an die Anleger des Fonds

NESTOR Fonds (Umbrella)

mit dem Teilfonds

NESTOR Osteuropa Fonds
Anteilklasse B (LU0108457267 / WKN 930905)
Anteilklasse V (LU1433074413 / WKN A2ALWR)

Hiermit werden die Anleger des Luxemburger Umbrella Investmentfonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) NESTOR Fonds (nachfolgend „Fonds“ genannt) mit seinem oben genannten Teilfonds NESTOR Osteuropa Fonds (nachfolgend „Teilfonds“ genannt) darüber informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. mit sofortiger Wirkung folgendes beschlossen hat.

Aus Gründen des Anlegerschutzes und im Einklang mit Artikel 8 des Verwaltungsreglements des Fonds ist entschieden worden, dass die Berechnungen der Anteilwerte für den Teilfonds per Schlusstag 28. Februar 2022 bis auf weiteres eingestellt wird.

Das Teilfondsvermögen ist mit erheblichem Umfang in verschiedene Vermögenswerte (Unternehmen/Emittenten in Russland) investiert, bei denen unter den Marktteilnehmern eine erhebliche Unsicherheit herrscht und der Handel sowie die Abwicklung von Transaktionen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, sodass eine Gefährdung des Anlegerschutzes nicht ausgeschlossen werden kann.

Aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. kann daher eine ordnungsgemäße Berechnung der tatsächlichen Anteilwerte des Teilonds erst wieder durchgeführt werden, wenn der Handel sowie die Abwicklung von Transaktionen wieder möglich sind.

Mit dieser Entscheidung geht einher, dass Zeichnungen, Umtausche oder Rücknahmen in den Teilfonds zum 1. März 2022 bis auf weiteres nicht mehr möglich sind. Vorliegende Anträge auf Zeichnungen, Umtausche oder Rücknahmen, die nach 25. Februar 2022 Annahmeschlusszeit eingegangen sind, werden abgelehnt.

Über die Wiederaufnahme des Anteilscheingeschäftes sowie die offizielle Preisberechnung des Teilfonds werden die Anleger zu gegebener Zeit informiert.

Munsbach, der 1. März 2022

LRI Invest S.A.