NESTOR-Fonds: Mitteilung an die Anteilinhaber unter Vorbehalt der CSSF

- Änderung der Fondsmanagementvergütung

- Änderung der Berechnung der Performance Fee

- Änderung der Höhe der Performance Fee der V-Anteilklassen

- Fondsmanagementwechsel im Teilfonds NESTOR Fernost

- Referenzportfolio NESTOR Europa Fonds

- Mit Wirkung zum 1. Juli 2021

LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 28.101

Mitteilung an die Anleger des Fonds

NESTOR Fonds (Umbrella)

mit den Teilfonds

NESTOR Fernost Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0054738967 / WKN 972880)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074256 / WKN A2ALWP)

NESTOR Osteuropa Fonds
Anteilklasse B (LU0108457267 / WKN 930905)
Anteilklasse V (LU1433074413 / WKN A2ALWR)

NESTOR Australien Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0147784119 / WKN 570769)
Anteilklasse V (ISIN LU1433073951 / WKN A2ALWL)

NESTOR Gold Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0147784465 / WKN 570771)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074330 / WKN A2ALWQ)

NESTOR Europa Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0054735948 / WKN 972878)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074173 / WKN A2ALWN)

Hiermit werden die Anleger des Luxemburger Umbrella Investmentfonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) NESTOR Fonds (nachfolgend „Fonds“ genannt) mit seinen oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) folgende Änderungen mit Wirkung zum 1. Juli 2021 beschlossen hat:

1.    Änderung der Fondsmanagementvergütung

Die Fondsmanagementvergütung wird für alle Anteilklassen und Teilfonds von derzeit bis zu 0,45% p.a. wird auf bis zu 0,60% p.a. geändert.

2.    Änderung der Berechnung der Performance Fee

Für alle Anteilklassen und Teilfonds ändert sich die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung („Performance Fee“) wie folgt:
 

Derzeitige Berechnungsweise B-Anteilklassen Derzeitige Berechnungsweise V-Anteilklassen Berechnungsweise künftig (alle Anteilklassen)

A) Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes des betreffenden Teilfonds muss, auf täglicher Basis gerechnet, größer sein als diejenige des nachfolgend näher definierten Referenzwertes („Hurdle-Rate-Index- Wert“), der ebenfalls auf täglicher Basis berechnet wird. Der Hurdle-Rate-Index- Wert entspricht dem bewertungstäglich ermittelten Wert des Vergleichsindex, der täglich auf indexierter Basis berechnet wird.

B) Liegt am Berechnungstag der Nettoinventarwert vor Abzug der Performance Fee des betreffenden Teilfonds über dem Hurdle- Rate-Index-Wert, so wird auf die absolute Performance des Teilfonds eine Performance Fee in % gezahlt (die maximale Prozentangabe für die einzelnen Teilfonds ergibt sich aus der unten aufgeführten Tabelle). Die Berechnung der Performance Fee erfolgt dabei auf Basis der zum Berechnungstag im Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds.

Nach Berücksichtigung der Performance Fee darf die Performance des Teilfonds nicht schlechter sein als die Performance des Vergleichsindex. Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes im Vergleich zur Entwicklung des Vergleichsindexes wird für jedes
Geschäftsjahr neu betrachtet. Sofern in einem Betrachtungszeitraum netto Wertminderungen ausgewiesen werden müssen, sind diese nicht im Hinblick auf die Berechnung der Performance-Fee auf die folgenden Betrachtungszeiträume vorzutragen und zu berücksichtigen.

 

 

A) Der Nettoinventarwert der Anteilklasse, welcher für die Berechnung der Performance Fee herangezogen wird, muss größer sein als die gültige High Watermark. Die gültige High Watermark entspricht dem höchsten Nettoinventarwert der vorausgegangenen 5 Geschäftsjahresenden, an denen es zu einer Auszahlung von Performance Fee gekommen ist (seit Inkrafttreten dieser Regelung bzw. Auflage der jeweiligen Anteilklasse). Der Anteilpreis der entsprechenden Anteilklasse (ohne Verkaufsprovision) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung ist dabei die erste gültige High Watermark.

B) Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes der betreffenden Anteilklasse muss, auf täglicher Basis gerechnet, größer sein als diejenige des nachfolgend näher definierten Vergleichsindexes („Hurdle-Rate-Index-Wert“), der ebenfalls auf täglicher Basis berechnet wird. Der Hurdle-Rate-Index- Wert entspricht dem bewertungstäglich ermittelten Wert des Vergleichsindexes, der täglich auf indexierter Basis berechnet wird.

Liegt am Berechnungstag die Wertentwicklung der Anteilklasse über der Wertentwicklung des Hurdle-Rate-Index- Wertes, so wird - unter Berücksichtigung der High Watermark - auf die relative
Performance eine Performance Fee in Höhe von % gezahlt (die maximale Prozentangabe für die einzelnen Teilfonds ergibt sich aus der unten aufgeführten Tabelle). Die Berechnung der Performance Fee erfolgt dabei auf Basis der zum Berechnungstag im Umlauf befindlichen Anteile des betreffenden Teilfonds. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine angefallene leistungsabhängige Vergütung für die entsprechende Anteilklasse zurückgestellt bzw. bei Unterschreitung der Wertentwicklung des Vergleichsindex oder der High Watermark wieder aufgelöst. Ein negativer gesamter Vergütungsanspruch bleibt aber in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Ergebnisfeststellung für die Anteilklasse erfolgt nach Belastung der oben genannten Verwaltungsvergütung und gegebenenfalls der sonstigen nach den laut Verwaltungsreglement belastbaren Kosten.

Im Falle einer unterjährigen Kündigung werden bei der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung die gegebenenfalls zeitanteilig angefallenen Rückstellungen bis zum Inkrafttreten der Kündigung berücksichtigt. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen.

Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine erfolgsbezogene Vergütung („Performance Fee“) der über die Benchmarkentwicklung pro Abrechnungsperiode hinausgehenden positiven Performance. Die prozentuale Höhe der Performance Fee, sowie die jeweilige Benchmark ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht je Teilfonds. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Geschäftsjahr und beginnt zum 01. Juli eines jeden Geschäftsjahres. Bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs werden alle Abrechnungsperioden seit dem Zeitpunkt der letzten Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung, maximal der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt („rollierender Referenzzeitraum“).

Ein Anspruch auf eine Vergütung der Performance Fee besteht nur dann, wenn der Anteilwert sich über derjenigen Höhe befindet, welche zuletzt zu einer Auszahlung einer Performance Fee Anlass gegeben hat, im Jahr der Erstausgabe von Anteilen dem Erstausgabepreis („High Watermark Prinzip“).

Die Messung der Überrendite an einem Bewertungstag erfolgt durch Vergleich des Anteilwertes des vorhergegangen Bewertungstages mit dem aktuellen Bewertungstag unter Berücksichtigung der laufenden Benchmarkentwicklung und der High Watermark. Die an diesem Bewertungstag erzielte Über- und Unterrenditen pro Anteil wird auf Basis der an diesem Bewertungstag im Umlauf befindliche Anteile mit dem Performance Fee Satz vergütet und mit den erreichten Performance Fee Rückstellungen der vorhergegangen Berechnungstagen innerhalb der Abrechnungsperiode verrechnet, negative Werte werden vorgetragen, aber nicht im Fonds zurückgestellt. Besteht bis zum Ende eines vollständigen Referenzzeitraums (fünf Jahre) kein Anspruch auf Entnahme einer erfolgsabhängigen Vergütung, so wird zu Beginn des neuen Referenzzeitraums die High-Watermark auf den Nettoinventarwert pro Anteil, zum Ende des abgeschlossenen Referenzzeitraums festgesetzt.

Durch die Anwendung dieser Prinzipien erfolgt eine Auszahlung der Performance Fee nur, sofern alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt sind:

-    zum Ende einer Abrechnungsperiode die Benchmarkentwicklung übertroffen und
-    zum Ende einer Abrechnungsperiode nach Abzug einer Performance Fee ein neuer historischer Höchststand erreicht wurde (neue High Watermark).

Bei der Rückgabe von Anteilen wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung je zurückgegebenen Anteil im Fonds festgeschrieben und kann am Ende der Abrechnungsperiode entnommen werden (« Crystallization on Redemption »).

Die erfolgsabhängige Vergütung errechnet sich wie folgt:

Die Performance Fee Berechnung erfolgt somit künftig einheitlich für alle Anteilklassen und Teilfonds des Fonds.

3.    Änderung der Höhe der Performance Fee der V-Anteilklassen

Die Höhe der Performance Fee ändert sich für die V-Anteilklassen sämtlicher Teilfonds von aktuell 20% auf künftig 15%.
 
4.    Wechsel des Fondsmanagements im Teilfonds NESTOR Fernost Fonds

Als Fondsmanager des Teilfonds NESTOR Fernost Fonds wird künftig die Santa Lucia Asset Management Pte. Ltd. tätig. Im Rahmen des Wechsels ist eine personelle Kontinuität gegeben, sodass es sich um eine Fortsetzung der derzeitigen Betreuung handelt.

Der Wechsel des Fondsmanagements führt zu keiner zusätzlichen Änderung der Gebührenstruktur.

5.    Referenzportfolio NESTOR Europa Fonds

Das Referenzportfolio zur Berechnung des relativer Value-at-Risk-Ansatz für den Teilfonds NESTOR Europa Fonds besteht zu 100% aus dem MSCI Europe (EUR). Hierbei handelt es sich lediglich um eine Konkretisierung der Angaben im Verkaufsprospekt, diese geht nicht mit einer Änderung in der Praxis einher.

Sollten Anteilinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so haben sie bis zum 30. Juni 2021, 14:00 Uhr (Luxemburger Zeit), weiterhin das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei jeder Zahlstelle zurückzugeben.

Das jeweils gültige Verkaufsprospekt des Fonds inklusive des Verwaltungsreglements, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen erhältlich.

Munsbach, 28. Mai 2021

LRI Invest S.A.