LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach, Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 28101
Mitteilung an die Anteilinhaber
DKO-Fonds
R.C.S. Luxembourg K1761
fonds commun de placement à compartiments multiples
gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010
über Organismen für gemeinsame Anlagen
DKO-AKTIEN NORDAMERIKA
Das Managing Board der LRI Invest S.A., fungierend als Verwaltungsgesellschaft des Fonds „DKO-Fonds“ (nachfolgend der „Fonds“ genannt), welcher ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Form eines fonds commun de placement à compartiments multiples im Sinne von Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen ist, hat vorbehaltlich der Genehmigung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde der Commission de Surveillance du Secteur Financier (nachfolgend die „CSSF“ genannt) beschlossen, dass mit Wirkung zum 6. Juni 2023 der Teilfonds DKO-AKTIEN NORDAMERIKA (nachfolgend der „Teilfonds“ genannt) gemäß Art. 13 des Allgemeinen Verwaltungsreglements des Fonds liquidiert wird.
Grund der Liquidation ist, dass sich infolge des geringen Teilfondsvolumens eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung des Teilfonds zunehmend schwieriger gestalten lässt sowie die Ansicht, dass das verwaltete Teilfondsvermögen in naher Zukunft nicht in ausreichendem Maße steigt und mithin eine wirtschaftliche Aufrechterhaltung nicht rechtfertigt.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten und unter Berücksichtigung anderer Veräußerungsmöglichkeiten des Teilfonds, stellt das Managing Board fest, dass eine andere funktionale oder strukturelle Nutzung des Teilfonds nicht möglich ist.
Der Nettoinventarwert pro Anteil des Teilfonds wird letztmalig für den 6. Juni 2023 veröffentlicht.
Die Ausgabe von Anteilen ist mit der Einschaltung dieser Publikation eingestellt. Rücknahmen können bis zum 5. Juni 2023 um 16.00 Uhr MEZ eingereicht werden. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Liquidationskosten abgerechnet. Die voraussichtlichen Liquidationskosten werden vom dem Teilfondsvermögen getragen und mithin vor dem Auflösungszeitpunkt bei der Berechnung des Anteilwertes berücksichtigt sowie sämtliche erforderlichen sonstigen Kostenabgrenzungen vorgenommen, Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten getilgt.
Anleger, die bis einschließlich 5. Juni 2023 vor 16.00 Uhr MEZ Ihre Anteile nicht zurückgegeben haben, erhalten den Liquidationserlös.
Um eine geordnete Auflösung des Teilfonds zu gewährleisten, beginnt der Investmentmanager mit Schaltung dieser Publikation mit der Abwicklung der Portfoliobestände und deren Umwandlung in Barmittel. Abweichend von den Regelungen im Allgemeinen Verwaltungsreglement des Fonds kann der Anteil an flüssigen Mitteln vorübergehend bis zu 100 % des Teilfondsvermögens bei einer Einrichtung betragen, um die sukzessive Veräußerung aller Vermögensgegenstände im Rahmen des Liquidationsverfahrens abwickeln zu können. Nach Ermittlung des Nettoliquidationserlöses wird Ihnen dieser mitgeteilt.
Etwaige Liquidationserlöse, welche nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens an die Anteilinhaber verteilt werden konnten, werden bei der "Caisse des Consignations" in Luxemburg bis zum Ablauf der Verjährungsfrist hinterlegt. Die Konten und Bücher des Fonds werden hinterlegt und für fünf Jahre aufbewahrt.
Die Verwaltungsgesellschaft