LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 28.101
Mitteilung an die Anleger des Fonds
NESTOR Fonds (Umbrella)
mit den Teilfonds
NESTOR Fernost Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0054738967 / WKN 972880)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074256 / WKN A2ALWP)
NESTOR Osteuropa Fonds
Anteilklasse B (LU0108457267 / WKN 930905)
Anteilklasse V (LU1433074413 / WKN A2ALWR)
NESTOR Australien Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0147784119 / WKN 570769)
Anteilklasse V (ISIN LU1433073951 / WKN A2ALWL)
NESTOR Gold Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0147784465 / WKN 570771)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074330 / WKN A2ALWQ)
NESTOR Europa Fonds
Anteilklasse B (ISIN LU0054735948 / WKN 972878)
Anteilklasse V (ISIN LU1433074173 / WKN A2ALWN)
Hiermit werden die Anleger des Luxemburger Umbrella Investmentfonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) NESTOR Fonds (nachfolgend „Fonds“ genannt) mit seinen oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) folgende Änderungen mit Wirkung zum 1. Juli 2021 beschlossen hat:
1. Änderung der Fondsmanagementvergütung
Die Fondsmanagementvergütung wird für alle Anteilklassen und Teilfonds von derzeit bis zu 0,45% p.a. wird auf bis zu 0,60% p.a. geändert.
2. Änderung der Berechnung der Performance Fee
Für alle Anteilklassen und Teilfonds ändert sich die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung („Performance Fee“) wie folgt:
Derzeitige Berechnungsweise B-Anteilklassen | Derzeitige Berechnungsweise V-Anteilklassen | Berechnungsweise künftig (alle Anteilklassen) |
A) Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes des betreffenden Teilfonds muss, auf täglicher Basis gerechnet, größer sein als diejenige des nachfolgend näher definierten Referenzwertes („Hurdle-Rate-Index- Wert“), der ebenfalls auf täglicher Basis berechnet wird. Der Hurdle-Rate-Index- Wert entspricht dem bewertungstäglich ermittelten Wert des Vergleichsindex, der täglich auf indexierter Basis berechnet wird.
| A) Der Nettoinventarwert der Anteilklasse, welcher für die Berechnung der Performance Fee herangezogen wird, muss größer sein als die gültige High Watermark. Die gültige High Watermark entspricht dem höchsten Nettoinventarwert der vorausgegangenen 5 Geschäftsjahresenden, an denen es zu einer Auszahlung von Performance Fee gekommen ist (seit Inkrafttreten dieser Regelung bzw. Auflage der jeweiligen Anteilklasse). Der Anteilpreis der entsprechenden Anteilklasse (ohne Verkaufsprovision) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung ist dabei die erste gültige High Watermark. B) Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes der betreffenden Anteilklasse muss, auf täglicher Basis gerechnet, größer sein als diejenige des nachfolgend näher definierten Vergleichsindexes („Hurdle-Rate-Index-Wert“), der ebenfalls auf täglicher Basis berechnet wird. Der Hurdle-Rate-Index- Wert entspricht dem bewertungstäglich ermittelten Wert des Vergleichsindexes, der täglich auf indexierter Basis berechnet wird. | Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine erfolgsbezogene Vergütung („Performance Fee“) der über die Benchmarkentwicklung pro Abrechnungsperiode hinausgehenden positiven Performance. Die prozentuale Höhe der Performance Fee, sowie die jeweilige Benchmark ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht je Teilfonds. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Geschäftsjahr und beginnt zum 01. Juli eines jeden Geschäftsjahres. Bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs werden alle Abrechnungsperioden seit dem Zeitpunkt der letzten Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung, maximal der vorangegangenen fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt („rollierender Referenzzeitraum“). Die Messung der Überrendite an einem Bewertungstag erfolgt durch Vergleich des Anteilwertes des vorhergegangen Bewertungstages mit dem aktuellen Bewertungstag unter Berücksichtigung der laufenden Benchmarkentwicklung und der High Watermark. Die an diesem Bewertungstag erzielte Über- und Unterrenditen pro Anteil wird auf Basis der an diesem Bewertungstag im Umlauf befindliche Anteile mit dem Performance Fee Satz vergütet und mit den erreichten Performance Fee Rückstellungen der vorhergegangen Berechnungstagen innerhalb der Abrechnungsperiode verrechnet, negative Werte werden vorgetragen, aber nicht im Fonds zurückgestellt. Besteht bis zum Ende eines vollständigen Referenzzeitraums (fünf Jahre) kein Anspruch auf Entnahme einer erfolgsabhängigen Vergütung, so wird zu Beginn des neuen Referenzzeitraums die High-Watermark auf den Nettoinventarwert pro Anteil, zum Ende des abgeschlossenen Referenzzeitraums festgesetzt. - zum Ende einer Abrechnungsperiode die Benchmarkentwicklung übertroffen und Bei der Rückgabe von Anteilen wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung je zurückgegebenen Anteil im Fonds festgeschrieben und kann am Ende der Abrechnungsperiode entnommen werden (« Crystallization on Redemption »). |
Die Performance Fee Berechnung erfolgt somit künftig einheitlich für alle Anteilklassen und Teilfonds des Fonds.
3. Änderung der Höhe der Performance Fee der V-Anteilklassen
Die Höhe der Performance Fee ändert sich für die V-Anteilklassen sämtlicher Teilfonds von aktuell 20% auf künftig 15%.
4. Wechsel des Fondsmanagements im Teilfonds NESTOR Fernost Fonds
Als Fondsmanager des Teilfonds NESTOR Fernost Fonds wird künftig die Santa Lucia Asset Management Pte. Ltd. tätig. Im Rahmen des Wechsels ist eine personelle Kontinuität gegeben, sodass es sich um eine Fortsetzung der derzeitigen Betreuung handelt.
Der Wechsel des Fondsmanagements führt zu keiner zusätzlichen Änderung der Gebührenstruktur.
5. Referenzportfolio NESTOR Europa Fonds
Das Referenzportfolio zur Berechnung des relativer Value-at-Risk-Ansatz für den Teilfonds NESTOR Europa Fonds besteht zu 100% aus dem MSCI Europe (EUR). Hierbei handelt es sich lediglich um eine Konkretisierung der Angaben im Verkaufsprospekt, diese geht nicht mit einer Änderung in der Praxis einher.
Sollten Anteilinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so haben sie bis zum 30. Juni 2021, 14:00 Uhr (Luxemburger Zeit), weiterhin das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei jeder Zahlstelle zurückzugeben.
Das jeweils gültige Verkaufsprospekt des Fonds inklusive des Verwaltungsreglements, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen erhältlich.
Munsbach, 28. Mai 2021
LRI Invest S.A.